Aktualisiert – 02.08.2024
1,0 Allgemein
WYVERN Ltd („WYVERN“) bietet Produkte und Dienstleistungen („Angebote“) für einen potenziellen oder bestehenden Kunden („Kunde“) an, die es ihm ermöglichen, seine Leistung im Risikomanagement im Zusammenhang mit Sicherheit und Schutz zu verbessern. WYVERN und der Kunde werden hierin als „die Parteien“ bezeichnet. Die Bereitstellung und Nutzung dieser Angebote unterliegt den hierin aufgeführten Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem Vorschlag, Kostenvoranschlag oder Angebot, wenn sie vom Kunden angenommen und unterzeichnet werden, die Vereinbarung zwischen den Parteien.
Für die Vereinbarung zwischen den Parteien gelten außer den geltenden Vorschriften keine anderen Geschäftsbedingungen.
WYVERN behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
2.0 Mitgliedschaften
WYVERN bietet kostenpflichtige Mitgliedschaften zur Nutzung von WYVERN-Risikomanagementsystemen, Sicherheitsdatensystemen, Coaching-Diensten, Sicherheitsunterstützungsdiensten, Beratungsdiensten und anderen Diensten an. Die fortgesetzte Nutzung der Mitgliedschaftsangebote durch den Kunden stellt eine fortgesetzte Zustimmung zu allen geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
3.0 Rechte und Lizenzen für geistiges Eigentum (IP).
3.1. Geistiges Eigentum, Dienstleistungsmarken, Warenzeichen, Zertifizierungszeichen, Logos, urheberrechtlich geschützte Werke und Erfindungen von WYVERN bleiben das alleinige Eigentum von WYVERN und dürfen vom Kunden nicht verkauft oder lizenziert werden.
3.2. WYVERN gestattet dem Kunden die Nutzung der WYVERN-Zertifizierungszeichen, Abzeichen und Logos für die Dauer dieser Vereinbarung, sofern die Nutzung im Einklang mit der WYVERN-Richtlinie erfolgt.
3.3. WYVERN behält sich das Recht vor, das Recht zur Nutzung einzelner oder aller WYVERN-Logos, -Marken, -Abzeichen und/oder -Zertifikate jederzeit zu ersetzen oder zu entziehen, wenn die Vereinbarung gekündigt wird oder wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder WYVERN nicht eingehalten werden Richtlinien für Mitglieder.
4.0 Pflichten von WYVERN
4.1. WYVERN stellt ein Zertifikat erst dann aus, wenn eine Bewertung zur Zufriedenheit von WYVERN erfolgreich abgeschlossen wurde.
4.2. WYVERN verschiebt die Ausstellung eines Zertifikats, bis der Kunde Korrekturmaßnahmen im Zusammenhang mit bei einer Bewertung festgestellten Nichtkonformitäten umsetzt.
5.0 Pflichten des Auftraggebers
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, die von WYVERN für die Ausstellung eines Zertifikats festgelegten Bedingungen einzuhalten.
5.2 Der Kunde erkennt an, dass WYVERN das Recht hat, die mit der Zertifizierung verbundenen Standards jederzeit zu überarbeiten.
5.3. Der Kunde stellt die Konformität mit der aktuellen Version der Standards sicher, nach denen er zertifiziert ist.
5.4. Der Kunde erklärt sich bereit, zusammenzuarbeiten und WYVERN Zugang zu allen relevanten Räumlichkeiten, Unterlagen und Informationen zu gewähren, die WYVERN für die Überprüfung der Konformität als notwendig erachtet.
5.5. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass WYVERN Informationen über seine Zertifizierung und den Zertifizierungsumfang öffentlich zugänglich macht.
6.0 Aussetzung oder Entzug der Zertifizierung
6.1. WYVERN kann die Zertifizierung des Kunden aussetzen oder zurückziehen und behält sich das Recht vor, die Tatsache zu veröffentlichen, dass solche Maßnahmen ergriffen wurden, wenn nach begründeter Auffassung von WYVERN:
- Die Handlungen des Kunden könnten im Widerspruch zu den Richtlinien, der Mission oder den Werten von WYVERN stehen; und/oder
- Der Kunde verstößt erheblich gegen diese Vereinbarung; und/oder
- Der Kunde hält die geltenden Standards, auf deren Grundlage das Zertifikat ausgestellt wurde, nicht ein.
6.2. Wenn es dies für angemessen hält, kann WYVERN nach eigenem Ermessen den Kunden über seine Absicht informieren, die Zertifizierung auszusetzen oder zu widerrufen, und dem Kunden vor der Aussetzung eine angemessene Gelegenheit geben, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, und zwar innerhalb der von WYVERN angemessen festgelegten Fristen oder der Widerruf wird wirksam.
6.3. Bei Aussetzung oder Entzug der Zertifizierung muss der Kunde die Nutzung aller in 3.1 oben aufgeführten WYVERN-Marken im Zusammenhang mit der Zertifizierung sofort einstellen und keine Ansprüche mehr geltend machen, die implizieren, dass sie die Anforderungen für die Zertifizierung erfüllen. Dazu gehört auch die Entfernung von WYVERN-Marken auf der Website und den Marketingmaterialien des Kunden.
6.4. Der Kunde muss, wie von WYVERN verlangt, alle elektronischen und gedruckten Zertifikate im Zusammenhang mit der Zertifizierung vernichten und auf Kosten des Kunden alle Ansprüche, Dienstleistungsmarken, Warenzeichen, anderen Namen oder Logos und urheberrechtlich geschützten Werke von Produkten, Dokumenten, Werbe- und Marketingmaterialien ab sofort. Der Kunde muss außerdem mit WYVERN zusammenarbeiten, um zu bestätigen, dass diese Verpflichtungen erfüllt wurden, und auf Anfrage die Vernichtung und/oder Rückgabe aller dieser Referenzen oder Zertifikate durch einen seiner Direktoren schriftlich bestätigen.
7.0 Einschränkungen der Konformitätserklärung
WYVERN führt seine Bewertungsaktivitäten durch einen Stichprobenprozess durch, um festzustellen, ob die Systeme des Kunden den geltenden Standards entsprechen. Jede von WYVERN in Form von Berichten, Zertifikaten oder anderen Mitteilungen herausgegebene Konformitätserklärung basiert auf diesen Stichprobenverfahren. WYVERN übernimmt keine Garantie, Zusicherung oder Verpflichtung dazu, dass diese Aussagen bedeuten, dass alle Aktivitäten zum Zeitpunkt der Bewertung den relevanten Standards entsprechen oder dass die Aktivitäten des Kunden nach der Bewertung weiterhin den relevanten Standards entsprechen.
8.0 Urheberrecht
Mit Ausnahme von Material, das nach dem US-amerikanischen Urheberrecht gemeinfrei ist, ist das gesamte auf den Softwaresystemen von WYVERN enthaltene Material, einschließlich der öffentlichen Website von WYVERN (einschließlich des gesamten Programmcodes), durch US-amerikanische und ausländische Urheberrechtsgesetze geschützt. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist es Ihnen nicht gestattet, in der Mitgliedschaft enthaltenes Material zu kopieren, zu verteilen, zu übertragen, anzuzeigen, aufzuführen, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, zu lizenzieren, zu modifizieren, umzuschreiben, davon abgeleitete Werke zu erstellen, zu übertragen oder zu verkaufen die vorherige Zustimmung des Urheberrechtsinhabers.
Keines der auf einem WYVERN-System enthaltenen Materialien darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WYVERN manipuliert oder weitergegeben werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann schwere zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.
9.0 Garantie
9.1. Der Kunde garantiert hiermit, dass er während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats alle geltenden Standards und angemessenen Anforderungen einhält, die für die Ausstellung des Zertifikats erforderlich sind, einschließlich (aber unbeschadet der Allgemeingültigkeit) aller von ihm herausgegebenen Gesetze, Regeln und Vorschriften einer gesetzlichen oder anderen zuständigen Behörde, alle Empfehlungen, Kodizes und ähnliche Angelegenheiten, die von einer Behörde herausgegeben wurden, in deren Übereinstimmung oder zu deren Zweck das Zertifikat ausgestellt wird, oder alle anderen angemessenen Anforderungen von WYVERN, die erforderlich sind, um das Zertifikat zu ermöglichen in Übereinstimmung mit den Standards ausgestellt und in Kraft gehalten werden, die vernünftigerweise von einer akkreditierten oder kompetenten Zertifizierung erwartet werden können.
9.2. Der Kunde gewährleistet hiermit die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Dokumente und die Richtigkeit aller Informationen, die WYVERN für die Zwecke der Vereinbarung bereitgestellt werden, sowohl zum Zeitpunkt der Bereitstellung als auch danach. Der Kunde gewährleistet außerdem, dass er WYVERN schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, darüber informieren wird, wenn er feststellt, dass bestimmte bereitgestellte Informationen nicht korrekt oder vollständig sind.
9.3 Der Kunde haftet allein für etwaige Mängel bei der Lieferung seiner Produkte oder Dienstleistungen und muss WYVERN gegen alle Ansprüche oder Haftungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte oder Dienstleistungen des Kunden verteidigen, schützen und schadlos halten.
9.4 WYVERN-Daten und Softwareprodukte werden ohne Gewährleistung bereitgestellt. Weder WYVERN noch seine Mitarbeiter, Vertreter, Drittanbieter von Informationen, Händlern, Lizenzgebern oder dergleichen garantieren die Zuverlässigkeit der Softwaresysteme sowie die Genauigkeit der Daten in den Systemen. Kein Vertreter oder Vertreter ist befugt, im Namen von WYVERN eine Produktgarantie zu erstellen.
9.5 WYVERN gewährleistet, dass es Audit-, Beratungs-, Schulungs- und Sicherheitsunterstützungsdienste mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis erbringt.
10.0 Gebühren und Zahlungen
10.1 WYVERN behält sich das Recht vor, die Gebühren jedes Jahr ohne Vorankündigung um einen Betrag von höchstens 5 % zu erhöhen. Bei Erhöhungen über diesen Betrag hinaus wird WYVERN eine angemessene Mitteilung machen.
10.2 Alle Dienstleistungen oder Produkte, die der Kunde zusätzlich zu den vereinbarten Dienstleistungen und/oder Produkten liefern möchte, werden zu den aktuellen Sätzen von WYVERN berechnet.
10.3 Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.
10.4. Für den Fall, dass eine vollständige Zahlung nicht gemäß den Rechnungsbedingungen erfolgt, behält sich WYVERN das Recht vor, vom Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung Zinsen (in gesetzlicher Höhe) zu berechnen und/oder die Bereitstellung aller Dienstleistungen und/oder Produkte auszusetzen. und/oder den Vertrag kündigen (einschließlich der Aussetzung oder des Entzugs eines dem Kunden verliehenen Zertifikats), unbeschadet der anderen Rechte und Rechtsmittel von WYVERN.
10.5. Alle angegebenen Gebühren und Auslagen verstehen sich exklusive Steuern.
11.0 Kündigung
11.1 Jede Partei kann diese Vereinbarung durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung wie unten angegeben kündigen.
11.2 Jede Partei kann diese Vereinbarung als beendet betrachten, wenn:
- Eine Partei wird von der anderen Partei darüber informiert, dass ein wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung vorliegt und der wesentliche Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung behoben wird; oder
- Wenn eine der Parteien in Liquidation geht, wird für das gesamte Unternehmen oder einen Teil davon ein Konkursverwalter oder ein Verwalter ernannt; oder
- Wenn eine der Parteien ihre Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise einstellt.
11.3 Im Falle einer Kündigung des Vertrags wird das gemäß dieser Vereinbarung ausgestellte WYVERN-Zertifikat sofort ungültig und der Kunde ist nicht mehr berechtigt, dasselbe oder ein Logo oder eine Marke von WYVERN zu verwenden, und muss alle damit verbundenen elektronischen und gedruckten Zertifikate vernichten Zertifizierung und entfernen Sie auf eigene Kosten mit sofortiger Wirkung alle Ansprüche, Dienstleistungsmarken, Warenzeichen, sonstigen Namen oder Logos und urheberrechtlich geschützten Werke aus Produkten, Dokumenten, Werbe- und Marketingmaterialien. Der Kunde muss schriftlich bestätigen, dass diese Verpflichtungen erfüllt wurden, und seine volle Kooperationsbereitschaft gewährleisten, damit WYVERN und seine Akkreditierungsstellen alle erforderlichen Überprüfungsaktivitäten durchführen können.
11.4 Der Kunde behält sich das Recht vor, kostenpflichtige Leistungen vor der nächsten planmäßigen Zahlung zu kündigen. Um eine Kündigung einzuleiten, muss der Kunde WYVERN mindestens fünf (5) Tage vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums schriftlich benachrichtigen. Nach Erhalt der Kündigung werden die Dienste wie gewünscht eingestellt.
11.5 Es ist wichtig zu beachten, dass der Kunde zwar das Recht hat, kostenpflichtige WYVERN-Dienste vor der nächsten Zahlung zu stornieren, WYVERN jedoch keine Rückerstattung für bereits bezahlte Teile des Servicezeitraums anbietet. Alle vor dem Wirksamwerden der Kündigung geleisteten Zahlungen sind nicht erstattungsfähig.
12.0 Haftung
WYVERN haftet gegenüber dem Kunden nicht für Verluste im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung. Der vorstehende Abschnitt gilt auch nach Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung.
WYVERN übernimmt gegenüber dem Kunden keine Haftung für den Fall, dass dem Kunden aufgrund der Feststellung einer Nichtkonformität mit den geltenden Standards Verluste oder Ansprüche entstehen.
13.0 Schadensersatz
13.1. Der Kunde stellt WYVERN vollständig und wirksam schadlos und hält WYVERN von jeglichen Verlusten frei, die sich aus Aktivitäten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben.
13.2. Der Kunde erkennt an, dass die Nichteinhaltung der im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldeten geltenden beruflichen Sicherheitsstandards sowohl für den Kunden als auch für WYVERN nachteilig sein kann.
14.0 Höhere Gewalt
WYVERN haftet in keiner Weise für den Fall, dass WYVERN aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen („Höhere Gewalt“), an der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung verzögert oder daran gehindert wird, und die Leistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum der Gewalt Höhere.
15.0 Vertraulichkeit
Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, behandeln beide Parteien alle Informationen, die in ihren Besitz, in den Besitz ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder anderer Personen gelangen, streng vertraulich und geben sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weiter der Vereinbarung, mit der Maßgabe, dass sich diese Klausel nicht auf Informationen erstreckt, die sich vor Beginn der Verhandlungen, die zu der Vereinbarung führten, rechtmäßig im Besitz dieser Partei befanden oder die bereits öffentlich bekannt waren oder zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt werden oder die erforderlich sind gesetzlich offengelegt werden müssen.
Die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Vereinbarung und bleiben auf Dauer bestehen.
16.0 Gesetz
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich den im Bundesstaat Delaware (Vereinigte Staaten) geltenden Gesetzen und wird entsprechend ausgelegt.
17.0 Verzicht auf Rechtsmittel
Jegliche Verzögerung oder Unterlassung seitens einer Partei bei der Ausübung oder Inanspruchnahme von Rechten oder Privilegien, die ihr im Rahmen dieser Vereinbarung zustehen oder zustehen könnten, stellt keinen Verzicht auf etwaige Verstöße oder Versäumnisse der anderen Partei dar. Auf ein Recht aus dieser Vereinbarung kann nur verzichtet werden, wenn dies schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet wird.
18.0 Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Vereinbarungen und Verpflichtungen zwischen den Parteien und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar.
19.0 Aufgabe
Keine Partei ist berechtigt, die Vereinbarung oder ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abzutreten.
20.0 Ungültigkeit und Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung von einem zuständigen Gericht oder einer Verwaltungsbehörde für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, hat die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit dieser Bestimmungen keinen Einfluss auf die anderen Bestimmungen der Vereinbarung und alle Bestimmungen, die von dieser Ungültigkeit nicht betroffen sind Die Undurchsetzbarkeit bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die Parteien vereinbaren hiermit, zu versuchen, eine ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige oder durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen, rechtlichen und kommerziellen Zielen der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung weitestgehend entspricht.
21,0 Überschriften
Überschriften und Nummerierungen der Klauseln dienen lediglich der leichteren Bezugnahme und haben keinen Einfluss auf die Auslegung oder Auslegung der Vereinbarung.
22,0 Hinweise
22.1. Jeder Antrag, jede Mitteilung oder jede andere Mitteilung, sofern sie gemäß dieser Klausel erfolgt, gilt als gültig, wenn:
- Wenn es per frankierter Post erster Klasse an das Hauptbüro von WYVERN gesendet wird;
oder b.
Wenn es persönlich im Hauptbüro von WYVERN abgegeben wird; oder c. Wenn es per E-Mail an den CEO von WYVERN gesendet und per Antwort-E-Mail bestätigt wird.
22.2. Erfolgt die Zustellung persönlich an einem arbeitsfreien Tag oder nach 16:00 Uhr Eastern Time an einem Werktag, gilt die Benachrichtigung als am folgenden Werktag erfolgt.
23,0 Unabhängigkeit
Die Vertragsparteien sind unabhängig und nichts in der Vereinbarung soll so ausgelegt werden, dass die Parteien in das Verhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer, Auftraggeber/Vertreter, Partner oder Joint Venture versetzt werden.